Einwegmasken
Zu unseren Einwegmasken zählen Atemmaske, Feinstaubmasken und Einweg-Atemschutzmasken. Im Gegensatz zu Gasmasken und Atemschutzgeräten bieten sie keinerlei Schutz gegen Gase und Rauch.
Hauptaufgabe der Atemschutzmasken ist die Reduktion des eingeatmeten Feinstaubs z. B. bei Bauarbeiten sowie im medizinischen Bereich der Schutz vor Einatmung kleiner Krankheitserreger (Tröpfcheninfektion).
Es gibt die Atemmaske basierend auf der Europäischen Norm EN 149 in drei Filterklassen. FFP steht für Filtering Facepieces („filtrierende Halbmaske“)
Filterklasse FFP1: Schutz gegen ungiftige Grobstäube, diese Masken dürfen bis zum 4-fachen Grenzwert der jeweiligen Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration (MAK) eingesetzt werden.
Filterklasse FFP2: Schutz gegen gesundheitsschädliche Stoffe („mindergiftig“) oder krebserzeugende Stäube, diese Masken dürfen bis zum 10-fachen Wert der jeweiligen Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration (MAK) eingesetzt werden.
Filterklasse FFP3: Schutz gegen Stäube, diese Masken dürfen bis zum 30-fachen Wert der jeweiligen Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration (MAK) eingesetzt werden
Diese Atemschutzmasken unterteilen wir in sieben verschiedene Kategorien. Hygienemasken, Feinstaubmasken P1, P2 und P3, Farbspritz-Einwegmasken, Geruchsschutzmasken und Schweißrauchmasken.
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