Feuerlöscher Löschgeräte

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Feuerlöscher und Löschgeräte Pulver, Schaum, CO2
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Wissenswertes über Feuerlöscher und Löschgeräte

Definition Feuerlöscher

Feuerlöscher und Löschgeräte dienen dem Ablöschen von Klein- und Entstehungsbränden und enthalten Löschmittel, das durch gespeicherten oder bei Inbetriebnahme erzeugten Druck ausgestoßen wird.

Einteilung Feuerlöscher und Löschgeräte nach Brandklassen

Die in einem Feuerlöscher verwendeten Löschmittel sind auf Grund ihrer Löschwirkung für bestimmte Arten von Bränden geeignet, die in Brandklassen eingeteilt sind.
Die Brandklassen, für die ein Feuerlöscher geeignet ist, sind auf jedem Feuerlöscher angegeben und mit Piktogrammen abgebildet und durch die Buchstaben A, B, C, D und F abgekürzt. Aus der Eignung eines Feuerlöschers für bestimmte Brandklassen leitet sich auch häufig der umgangssprachliche Name ab, so ist beispielsweise ein ABC-Löscher für die Brandklassen A, B und C geeignet.
  • Brandklasse A - Feststoffe
  • Brandklasse B - Flüssigkeiten
  • Brandklasse C - Gase
  • Brandklasse D - Metalle
  • Brandklasse F - Speisefett

Eignung Löschmittel der Feuerlöscher nach Brandklassen

  • Brandklasse A (Feststoffe) – Löschmittel: Wasser, Schaum, ABC-Pulver, Fettbrand
  • Brandklasse B (Flüssigkeiten) – Löschmittel: Schaum, BC-Pulver, ABC-Pulver, CO2
  • Brandklasse C (Gase) – Löschmittel: BC-Pulver, ABC-Pulver
  • Brandklasse D (Metalle) – Löschmittel: Metallbrandpulver
  • Brandklasse F (Speisefett) – Löschmittel: Fettbrandlöschmittel

Einteilung Feuerlöscher und Löschgeräte nach Druckerzeugung

Aufladelöscher
Aufladelöscher bestehen aus zwei Behältern (Löschmittelbehälter und Treibgasbehälter), Löschmittel und Treibgas sind also getrennt. Prinzip: Wird zwischen den beiden Behältern eine Verbindung hergestellt, z. B. durch Öffnen des Ventils am Treibgasbehälter, so strömt das Treibmittel (Treibgas, z. B. Kohlenstoffdioxid) in den Löschmittelbehälter und setzt diesen unter Druck. Man sagt, der Aufladelöscher ist „aufgeladen“ – er ist nun bereit, das Löschmittel auszustoßen. Man unterscheidet Aufladelöscher mit außerhalb oder innerhalb (im Löschmittelbehälter) angebrachter Treibgasflasche.
Aufladelöscher gibt es für die Löschmittel Wasser, Schaum und Pulver, als vorgemischte Lösung oder als Kartusche mit Schaumkonzentrat.
Dauerdrucklöscher (Permanentlöscher)
Bei Dauerdrucklöschern befinden sich Löschmittel und Treibgas zusammen in einem Löschmittelbehälter. Prinzip: das im Löschmittelbehälter enthaltene Treibgas (Stickstoff oder Kohlenstoffdioxid) übt einen andauernden (permanenten) Druck auf das Löschmittel aus. Nach Betätigung der Auslösevorrichtung, z. B. eines Schalthebelventils, steigt das Löschmittel unter Druck über das Steigrohr und tritt über den Löschschlauch durch die Löschdüse aus dem Feuerlöscher aus.
Vorteil dieser Bauweise ist der geringe technische Aufwand, weshalb diese Löscher zur preisgünstigen Standardklasse gehören. Nachteil ist, dass der Löschmittelbehälter ständig unter Druck steht (untersteht somit der Druckbehältergesetzgebung). Dadurch besteht die Gefahr, dass durch geringe Undichtigkeiten am Löscher (sog. Schleichgase) das Treibgas unbemerkt entweicht und der Löscher damit funktionsunfähig wird.
Dauerdrucklöscher gibt es für die Löschmittel Wasser, Schaum und Pulver.
Gaslöscher
Eine weitere Möglichkeit der Druckspeicherung sind sogenannte „Gaslöscher“, bei denen das Löschmittel (Kohlenstoffdioxid, CO2) gleichzeitig das Treibmittel ist.

Feuerlöscher im Straßenverkehr

Für Gefahrguttransporte und für Autobusse, in manchen Ländern, wie Belgien oder Griechenland auch für Pkw, sind Feuerlöscher vorgeschrieben. Bei Lkw sind diese zwar nicht zwingend vorgeschrieben, es sollte aber mindestens ein 6-kg-Löscher mitgeführt werden. Bei Pkw sollte man zumindest einen 2-kg-Löscher mitführen, da mit einem kleineren - welche ebenfalls im Handel sind - eine ungeübte Person kaum einen Löscherfolg erzielen kann. Außerdem sollte er griffbereit gelagert (beispielsweise unter dem Beifahrersitz) und nicht schwer zugänglich montiert sein.

Feuerlöscher in Arbeitsstätten

Gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ist es Pflicht, Feuerlöscher bereitzustellen.
Berechnungsgrundlage für die Ausstattung mit Feuerlöschern in Arbeitsstätten, in Abhängigkeit von der Brandgefährdung, sind die Löschmitteleinheiten (LE). Sie wurden eingeführt, um die unterschiedlichen Löschwirkungen (Ratingzahl) von verschiedenen Löschern (Wasser, Schaum, Pulver, Kohlenstoffdioxid) miteinander vergleichen zu können.
In Deutschland ist die Grundlage für das Berechnungsverfahren die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 sowie die deutsche Fassung der europäischen Norm, die DIN EN 3.