Einsatzbereich
- Verbotszeichen "Nicht zulässig für handgeführtes Schleifen" im Innen- und Außenbereich einsetzbar
- Verbotszeichen mit der Bedeutung "Nicht zulässig für handgeführtes Schleifen" nach BGV A8
- DIN 4844-2 und Praxiserprobt
- hochwertiger Druck
- nach BGV A8 und DIN 4844-2